Allgemeine Verkaufsbedingungen



Präambel

Den nachfolgenden Verkaufsbedingungen, die den gewerblichen Vorschriften entsprechen und sowohl im Inland als auch im internationalen Handel üblich sind, unterliegen – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden – unsere gesamten Verkäufe, insbesondere Verkäufe an Gärtner, Gemüsegärtner, Gemüseproduzenten, Jungpflanzenproduzenten, Baumschulgärtner, Weiterverarbeiter, Gemeinden, Gruppierungen, Wiederverkäufer… Die Auftragserteilung setzt die Anerkennung unserer im Katalog oder in anderen Verkaufsdokumenten unserer Firma genannten Verkaufsbedingungen voraus.

Mindestbestellwert

Bei Ihrer ersten Bestellung bitten wir Sie um einen Mindestwert von 80€.

Versandkosten

Wir erheben einen Pauschalbetrag von 8€ vor Steuern.

Urheberrechte

Die gesamte Webseite unterliegt der französischen und internationalen Gesetzgebung betreffend Urheberrecht und geistiges Eigentum. Wir behalten uns sämtliche Rechte zur Wiedergabe von Texten, Grafiken, Fotos sowie Bild- und Tonmaterial dieser Seite vor. Die teilweise bzw. vollständige Wiedergabe dieser Webseite auf einem elektronischen Datenträger oder jedem sonstigen Träger ist grundsätzlich untersagt.

Preis

Die Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten vorbehaltlich Änderungen für Lieferungen bis zum 31.03.2009 und unter Vorbehalt erheblicher Änderungen der wirtschaftlichen Voraussetzungen. Die angegebenen Preise für die verschiedenen Qualitäten gelten, wenn sie auf einmal bestellt werden und pro Lieferung. Alle Bedingungen, die in diesem Katalog unter „Verkaufsbedingungen“ nicht genannt werden, werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt. Unsere Lieferungen erfolgen in der zum Lieferzeitpunkt günstigsten Verpackung.
Der in der Tabelle angegebene Preis gilt ab der Menge, die oberhalb der Spalte angegeben ist. Für Aufträge mit Sonderverpackung kann ein Zuschlag pro Tüte für den Arbeitsaufwand verlangt werden.

Aufträge

Aufträge werden im Rahmen des Möglichen durchgeführt.

Bei defizitärer Ernte oder Ernteausfall aufgrund der Witterung oder Ausfälle jeglicher Art bei der Kultur, wird der Auftrag entsprechend gekürzt. Die Lieferungen erfolgen entsprechend der Bevorratung und der Verfügbarkeit.

Folglich kann keinerlei Schadensersatz verlangt werden, dahingegen berechtigen Stornierungen von Pflanzenaufträgen weniger als 6 Wochen vor der Lieferung zu einem Schadensersatz von 50 % des Auftragswertes. Geschäfte, die über unsere Handelsvertreter abgewickelt werden, sind für uns erst nach Auftragsbestätigung durch unsere Firma verbindlich.

Höhere Gewalt

Aufträge werden unter Vorbehalt von Fällen höherer Gewalt ausgeführt. Als Fälle höherer Gewalt werden folgende Beispiele betrachtet, die nicht vollständig sind: Kriegsfälle, Streiks, Brände und Unfälle in allen Betrieben, die an der Produktion und dem Vertrieb von Samen und Jungpflanzen beteiligt sind.

Lieferung und Risiken

Unsere Waren werden ab Werk, zuzüglich Versandkosten und Verpackung verkauft. Sie reisen auf Risiko und Gefahr des Empfängers, unabhängig von der Transportart, die franco berechnet wird. Unsere Waren werden vor dem Verpacken sorgfältig geprüft und nach Übergabe einer Versandbestätigung an das Transportunternehmen weitergeleitet.

Wir bitten unsere Kunden
  • den Versandinhalt vor dem Entladen durch die Lieferfirma auszupacken und den Inhalt zu prüfen, vor allem wenn es sich um Saatkisten und Jungpflanzen handelt. Wir möchten sie darauf aufmerksam machen, dass o.b. ihre Pakete nur dann annehmen dürfen, wenn sie sich versichert haben, dass sie in einwandfreiem Zustand sind, dass das Gewicht mit der Bestätigung übereinstimmt und die Versiegelungen unversehrt sind.
  • begründete Vorbehalte sind auf dem Lieferschein zu vermerken wie Schäden, Verlust, fehlende Artikel oder Verspätungen usw. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen diese Vorbehalte innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben mit Rückschein dem Transportunternehmen mitgeteilt werden, mit Kopie an unsere Firma.
Wir helfen unseren Kunden bei der Abwicklung ihrer Reklamationen und unterstützen sie bei ihrer Vorgehensweise.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis sie vollständig bezahlt ist. In dieser Hinsicht stellt die Aushändigung von Wechseln oder jeglicher Zahlungsmittel, die eine Zahlungsverpflichtung darstellen, keine Bezahlung im Sinne der vorliegenden Bestimmung dar.

Der Käufer darf die gelieferte Ware im Rahmen der normalen Auslastung seines Betriebes weiterverkaufen. Er darf sie jedoch weder verpfänden, noch das Eigentum als Sicherheit übertragen. Im Falle eines Weiterverkaufs tritt er uns sämtliche Forderungen ab, die zu seinen Gunsten aus dem Weiterkauf an weitere Käufer entstanden sind. Bei Zahlungsunfähigkeit wird die Erlaubnis zum Weiterverkauf automatisch entzogen. Im Falle einer Pfändung oder anderer Interventionen durch dritte Partien ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.

Trotz Anwendung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel geht das Risiko eine Verlustes oder Zerstörung während der Lieferung der Ware zu Lasten des Käufers. Er trägt auch die Versicherung.

Umverpackung durch den Käufer

Falls unser Kunde die Originalverpackung der durch uns gelieferten Ware ersetzen möchte, hat er laut dem Gesetz zu Firmenmarken Nr. 64-1360 vom 31. Dezember 1964 nicht das Recht, für das umverpackte Saatgut unsere Marke zu verwenden. Eine derartige Umverpackung zieht eine vollständige Entbindung der Verantwortlichkeit von GRAINES VOLTZ nach sich.

Anmerkungen

Die erhaltenen Ergebnisse hängen nicht nur von der Sorte und der Saatgutqualität ab, sondern auch von Faktoren, die nur schwer oder gar nicht eingeschätzt oder vorhergesehen werden können und die vor allem abhängig von der Region, von der Umgebung, von den landwirtschaftlichen Bedingungen und vom Wetter, von den Fachkräften und Kulturmaßnahmen variieren können; Ratschläge und Vorschläge werden daher unverbindlich erteilt und garantieren nicht für den Kulturerfolg.

Verspätete Reklamation

Alle Reklamationen hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbilds und hinsichtlich der Reinheit müssen innerhalb von 12 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Reklamationen hinsichtlich der Keimfähigkeit müssen innerhalb von 50 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Reklamationen hinsichtlich der Sortenechtheit und –reinheit müssen innerhalb der Zeit erfolgen, die normalerweise für die Aussaat und die Kontrolle, die sofort nach der Auslieferung erfolgen müssen, notwendig ist. Saatkisten und Jungpflanzen können bei Erhalt entgegengenommen werden und diesbezügliche Reklamationen müssen uns innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Lieferungen als akzeptiert betrachtet und können keinesfalls mehr zurückgenommen werden.

Rücksendungen – Modalitäten

Alle Rücksendungen von Produkten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Anträge auf Rücksendung müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Versand erfolgen. Nur Ware, die in der unversehrten Originalverpackung zurückgeschickt wird, kann gutgeschrieben werden, jedoch nicht mehr als 60 % des Ausgangswerts. Alle Produkte, die ohne Zustimmung zurückgeschickt werden, werden dem Käufer zur Verfügung gestellt und sind kein Anlass zur Erstellung einer Gutschrift.

Kosten und Risiken von Rücksendungen gehen immer zu Lasten des Käufers.

Reklamationen

Unter Berücksichtigung der Art der verkauften Produkte können wir bei Fällen anerkannter und begründeter Reklamationen unter keinen Umständen für einen höheren Betrag als den Gesamtbetrag der Lieferung des ausgelieferten Artikels einschließlich der nachgewiesenen Kosten für die Rücksendung haften, insbesondere bei Reklamationen hinsichtlich der Echtheit, der Sortenreinheit, der spezifischen Reinheit, der Keimfähigkeit und der Resistenz gegenüber Bakterien oder Krankheitsarten, die zu diesem Zeitpunkt unbekannt sind.
Angaben zu Farben, Nuancen und der Kulturzeit dienen als Anhaltspunkte und sind unverbindlich.

Dennoch werden wir jede Reklamation, die wir infolge von Fehlern unsererseits erhalten, sorgfältig prüfen und es gegebenenfalls nicht ablehnen, die ganze oder einen Teil der beanstandeten Ware zu ersetzen oder rückzuvergüten.

Zahlung

Alle Zahlungen müssen an unseren Firmensitz in Colmar erfolgen. Normalerweise müssen unsere Zahlungen inner-halb von 30 Tagen erfolgen. Bei Zahlungsproblemen können wir jedoch dazu gezwungen sein, Barzahlung oder kürzere Zahlungsfristen vorzusehen.

Bei Überschreitung der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist berechnen wir Zinsen auf der Basis der gesetzlichen Zinssatzes der Europäischen Zentralbank (2008: 3,75 + 7 = 10,75 %). Kunden, welche die vorgesehenen Zahlungsfristen nicht einhalten oder die in ein Inkassoverfahren involviert waren, werden erst nach Begleichung Ihres Kontos gegen Bezahlung von 50 % des Auftragswertes beliefert.

Bei Vorauszahlung kann kein Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

Bei Neukunden wird für Erstaufträge Zahlung bei Bestellung verlangt und automatisch eine Teilnahme am Lastschriftverfahren vorgeschlagen. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks gilt nicht als Stundung der Zahlung bis zum Verfalltag. Jede Überschreitung der Zahlungsfrist zwingt uns, ein Inkassoverfahren einzuleiten, das nach dem Gesetz eine Aufwandsentschädigung nach sich zieht, die laut Schadensersatzfestsetzungsklausel 15 % der unbezahlten Summe beträgt.

Bank- und Inkassokosten, die durch die Aufschiebung der Zahlungsfrist entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Nichtbezahlung unserer Rechnungen zieht automatisch eine Inverzugsetzung nach sich.

Unsere Verkäufe erfolgen unter auflösenden Bedingungen. Wenn bei Fälligkeit nicht der vollständige Preis bezahlt wurde, kann der Verkauf mit vollem Recht 48 Stunden nach Inverzugsetzung per Einschreiben mit Rückschein unter dem Hinweis, dass wir uns auf diese Klausel berufen, aufgelöst werden. Wir können nach Gutdünken einstweilig die Rückgabe der Produkte verlangen ohne Erlass aller anderen Einbußen und Zinsen. Die Auflösung bezieht sich nicht nur auf den betroffenen Auftrag sondern auf alle vorhergehenden unbezahlten Aufträge, unabhängig davon, ob sie ausgeliefert wurden oder sich im Liefervorgang befinden und ob deren Zahlung fällig ist oder nicht.

Bei Ratenzahlungen, die unsererseits genehmigt wurden, zieht die Nichtbezahlung einer Rate unverzüglich die Fälligkeit des gesamten Außenstandes nach sich. Schließlich sind wir bei Zahlungsverzögerungen berechtigt, alle laufenden Geschäfte und Aufträge, unbeschadet weiterer Maßnahmen, rückgängig zu machen. Bei diesem Sachverhalt sind wir von allen unseren Verpflichtungen entbunden.

Kompetenzbereich

Alle unsere Verkäufe unterliegen den oben genannten Bedingungen und eine Auftragserteilung setzt deren Akzeptierung voraus. Streitigkeiten jeglicher Art werden durch den Gerichtsstand COLMAR geregelt, der alleine zuständig ist, auch einstweilig.